Haben Sie Anspruch auf WMO, PGB oder UWV?

70 % unserer Kunden erhalten über die Gemeinde oder die Arbeitsagentur (UWV) eine teilweise oder vollständige Erstattung für einen Rollstuhl.

So unterstützt 2KERR Sie.

Sind Sie neugierig, ob Sie für eine Kostenübernahme einer Balance-Rollstuhlversorgung über WMO, PGB oder UWV infrage kommen? Gute Nachrichten: In vielen Fällen ist das möglich. Rund 70 % unserer Kund*innen erhalten eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme für einen Balance-Rollstuhl über ihre Gemeinde oder das UWV – wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag fachlich gut untermauert ist. Gemeinsam schauen wir, was nötig ist, und bauen Ihr Dossier Schritt für Schritt auf – inklusive unseres 2KERR-Stufenplans, entwickelt auf Basis all unserer Erfahrung aus früheren Anträgen.

So gehen wir vor – klar und persönlich:

  1. Orientierungsgespräch – wir erfassen Ihre Ziele, Alltagssituationen und vorhandenen Hilfsmittel.
  2. Erleben & Beratung – Probefahrten in realistischen Situationen.
  3. Dossier-Erstellung – fundierte Argumentation, warum ein Balance-Rollstuhl erforderlich ist (maßgeschneidert im Vergleich zum standardmäßigen Kernsortiment).
  4. WMO-Begleitung – wir unterstützen bei der Antragstellung, beim Gespräch mit Ihrerm Sachbearbeiterin und liefern alle fachlichen Unterlagen.
  5. Entscheidung & Auslieferung – nach Genehmigung planen wir Anpassung, Training und Nachsorge.
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WMO-Anwendung Schritt-für-Schritt-Infografik
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Welche Förderung passt zu mir?

Fördermöglichkeiten für einen Balance-Rollstuhl (WMO, PGB, UWV)

Ein Balance-Rollstuhl kann finanziert werden über:

  • WMO (Gemeinde): für selbstständiges Wohnen und gesellschaftliche Teilhabe.
  • PGB: volle Selbstbestimmung über Anschaffung und Service.
  • UWV: wenn Sie den Rollstuhl für Ihre Arbeit oder für den Arbeitsweg benötigen.

Wie funktioniert ein WMO-Antrag über die Gemeinde?

Die Gemeinden setzen das WMO (Wet Maatschappelijke Ondersteuning) mit einem eigenen Budget um. Da Balance-Rollstühle häufig nicht zum Basissortiment gehören, beantragen Sie in der Regel Maßarbeit. Das ist passend, wenn:

  • Standardhilfsmittel Ihren Bedarf nicht decken;
  • Alternativen letztlich teurer oder weniger geeignet sind als ein Balance-Rollstuhl.

Wir unterstützen Sie mit klaren Argumenten und den richtigen Unterlagen – maßgeschneidert auf Ihre Wege und Ihre persönliche Situation.

Gute Entwicklung: Immer mehr Gemeinden nehmen den Balance-Rollstuhl in ihre Ausschreibungen auf. Das bedeutet, dass der Balance-Rollstuhl ins Basissortiment aufgenommen wird und zunehmend als Sachleistung bereitgestellt wird.

Wie funktioniert die Erstattung durch die UWV?

Die UWV kann Hilfsmittel erstatten, die Sie am Arbeitsplatz oder für den Arbeitsweg benötigen. Unsere Spezialistinnen (Ergotherapeutin, Physiotherapeutin und Beraterin) übersetzen Ihre Arbeitssituationen in konkrete Anforderungen: Manövrierbarkeit in Büros, Aufzüge / gleiche Augenhöhe, Außenstrecken über Kopfsteinpflaster oder Gras. Wir teilen Erfahrungen aus bereits erfolgreich abgeschlossenen Verfahren und sorgen für ein maßgeschneidertes Dossier.

WMO-Unterstützung – mit Quinty Hartendorp

Ein Balance-Rollstuhl erhöht Ihre Selbstständigkeit und Freude im Alltag – vom Einkaufen über die Arbeit bis hin zu Urlaubsreisen. Doch wie finanzieren Sie ihn über WMO, PGB oder UWV? In diesem Dialogvideo begleiten wir zwei Personen, die den Antrag Schritt für Schritt durchlaufen. Sie sehen genau, was funktioniert: vom ersten Kontakt mit der Gemeinde bis hin zur endgültigen Entscheidung.

Im Video erfahren Sie:

  • Welche Regelung zu Ihrer Situation passt (WMO, PGB oder UWV).
  • Wie Sie mit dem 2KERR-Stufenplan ein starkes, individuelles Dossier aufbauen.
  • Beispiele für Argumente gegenüber Ihrerm Sachbearbeiterin (alltagsnahe Praxissituationen statt technische Auflistungen).
  • Typische Fallstricke – und wie Sie diese vermeiden.
  • Welche Unterlagen hilfreich sind (Alltagswege, Anforderungen am Arbeitsplatz, Kostenvergleiche).

Mit einem gut belegten Dossier ist oft mehr möglich, als Sie denken. Unsere Erfahrung: Rund 70 % unserer Kunden erhalten eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme für den Balance-Rollstuhl über WMO, PGB oder UWV.

Warum sollten Sie sich für Ihre Anwendung für 2KERR entscheiden?

  • Unabhängiger Spezialist mit allen Balance-Rollstühlen unter einem Dach – Sie können mehrere Modelle an einem Ort vergleichen und erleben.
  • Begleitung von A bis Z: Beratung, Probefahrt, WMO-Unterstützung und Nachsorge (eigene Werkstatt, Masterclasses, Events).
  • Erst erleben, dann entscheiden: Testen in realistischen Situationen in unserem Experience Center.
  • Nachweisbare Erfolgsquote: ca. 70 % unserer Kundinnen und Kunden erhalten eine (teilweise) Kostenübernahme über WMO/PGB/UWV.