Allgemeine Geschäftsbedingungen 2KERR B.V.
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1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der 2KERR B.V. und für alle Vereinbarungen mit 2KERR B.V. (nachfolgend: „2KERR“).
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur rechtsgültig abgewichen werden, wenn und soweit diese Abweichungen von der Geschäftsleitung von 2KERR schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Mündliche Zusagen von Mitarbeitenden von 2KERR sind für 2KERR nur verbindlich, soweit diese von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt worden sind.
1.4 Unter „Auftraggeber“ wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl ein Verbraucher als auch eine geschäftliche Partei verstanden.
1.5 2KERR ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. In einem solchen Fall wird 2KERR den Auftraggeber rechtzeitig über die Änderungen informieren. Zwischen dieser Mitteilung und dem Inkrafttreten der geänderten Bedingungen liegt mindestens ein Monat.
1.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen infolge gesetzlicher Maßnahmen und/oder einer gerichtlichen Entscheidung nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
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2. Angebote
2.1 Sämtliche Angebote und Preisangaben von 2KERR sind völlig freibleibend und basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisen und Spezifikationen.
2.2 Die Frist, innerhalb derer ein Angebot von 2KERR gültig bleibt, beträgt dreißig (30) Tage. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber aus dem Angebot von 2KERR keine Rechte mehr herleiten.
2.3 Alle von 2KERR genannten Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer, sofern von 2KERR nicht anders angegeben.
2.4 Die in Angeboten von 2KERR genannten Preise gelten ausschließlich für die jeweils angegebenen Mengen.
2.5 Geringfügige Abweichungen von Mustermaterialien, Probestücken und/oder den von 2KERR verwendeten Abbildungen und/oder Beschreibungen bleiben vorbehalten und stellen keine Pflichtverletzung von 2KERR dar.
2.6 Im Falle zwischenzeitlicher Modelländerungen ist 2KERR berechtigt, das geänderte Modell zu liefern.
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3. Vertrag
Ein Vertrag mit 2KERR kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber einem Angebot von 2KERR zustimmt. Änderungen des ursprünglichen Auftrags, die vom Auftraggeber veranlasst werden und höhere Kosten verursachen, werden von 2KERR dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Inhalt der Auftragsbestätigung von 2KERR ist maßgeblich für die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
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4. Lieferung und Lieferfristen
4.1 Alle Lieferfristen werden von 2KERR annäherungsweise und als Schätzung angegeben. Eine Überschreitung einer Lieferfrist führt nicht automatisch zu einem Verzug, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Vorfristige Lieferung ist jederzeit zulässig.
4.2 Bei Überschreitung der voraussichtlichen Lieferzeit ist der Auftraggeber verpflichtet, 2KERR schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist entspricht der ursprünglich voraussichtlichen Lieferzeit, maximal jedoch dreißig (30) Kalendertage. Wird auch diese Lieferfrist – aus anderen Gründen als durch einen dem Auftraggeber zuzurechnenden Umstand – von 2KERR überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn 2KERR nach einer nach Ablauf dieser Lieferfrist zugegangenen schriftlichen Inverzugsetzung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ihrer Verpflichtung nachkommt.
4.3 Die Lieferung durch 2KERR erfolgt stets zu den am Tag der tatsächlichen Lieferung gültigen Preisen. Preissteigerungen infolge von Änderungen der Fabrikpreise und Wechselkurse werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von zehn (10) Tagen nach Mitteilung der Preisänderung kostenfrei zu kündigen, es sei denn, 2KERR ist dennoch bereit, zum ursprünglich vereinbarten Preis zu liefern. Steuern, Verbrauchsabgaben und sonstige von der Regierung auferlegte Gebühren dürfen von 2KERR dem Auftraggeber jederzeit weiterberechnet werden, auch wenn diese Änderung nach Vertragsschluss eingetreten ist, ohne dass der Auftraggeber zur Auflösung des Vertrages berechtigt ist.
4.4 Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sache von 2KERR geliefert wurde, geht diese auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers über. Wird die Sache nicht innerhalb von drei (3) Tagen, nachdem dem Auftraggeber mitgeteilt wurde, dass sie zur Auslieferung bereitsteht, abgeholt, so geht die Sache ab diesem Zeitpunkt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers über und ist 2KERR berechtigt, Lager- bzw. Stellplatzkosten gemäß den bei 2KERR geltenden Tarifen in Rechnung zu stellen.
4.5 2KERR ist berechtigt, ohne Mitteilung an oder Rücksprache mit dem Auftraggeber, den Auftrag oder Teile davon an Dritte zu vergeben oder von nicht bei ihr angestellten Dritten ausführen zu lassen, sofern dies nach Auffassung von 2KERR einer ordnungsgemäßen Ausführung dient.
4.6 Muss ein Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers beschleunigt ausgeführt werden, kann 2KERR Überstundenzuschläge und/oder sonstige gegebenenfalls zusätzlich entstandene Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
4.7 Im Falle von Beschädigungen an Waren, die zurückgesandt werden, behält sich 2KERR das Recht vor, Reparatur- bzw. Ersatzkosten in Rechnung zu stellen oder in Ausnahmefällen Rücksendungen zu verweigern.
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5. Zahlungen
5.1 Zahlungen an 2KERR haben auf ein von 2KERR benanntes Bankkonto zu erfolgen, und zwar vor oder direkt bei der Lieferung der Sache oder unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung.
5.2 Der Auftraggeber ist auf erstes Verlangen von 2KERR – wozu 2KERR jederzeit berechtigt ist – verpflichtet, eine Vorauszahlung oder Anzahlung zu leisten oder eine von 2KERR verlangte Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen auf eine von 2KERR zu bestimmende Weise zu stellen.
5.3 2KERR kann ihr Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Auftraggeber und Dritten an allen Gegenständen ausüben, die 2KERR für oder im Namen des Auftraggebers in Besitz hat, solange die von 2KERR gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen nicht vollständig durch den Auftraggeber bezahlt wurden, einschließlich etwaiger Schäden, Zinsen und Kosten, die der Auftraggeber 2KERR gemäß einem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schuldet oder schulden wird.
5.4 Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nach oder erfüllt er eine andere Bestimmung des Vertrages nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, oder wird auf seine Güter Pfändung gelegt, beantragt er selbst Zahlungsaufschub oder wird für ihn Zahlungsaufschub oder Insolvenz beantragt oder eröffnet, so befindet er sich von Rechts wegen im Verzug. In diesem Fall wird das 2KERR Geschuldete ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung – ungeachtet früherer Ratenzahlungsvereinbarungen – sofort fällig, und zwar mit einer Verzinsung in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber in Verzug ist, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gerechnet wird, auf den von ihm geschuldeten Betrag. In einem der genannten Fälle ist 2KERR berechtigt, die Ausführung etwaiger anderer Verträge auszusetzen bzw. jeden Vertrag mit dem Auftraggeber ganz oder teilweise, ausschließlich nach Wahl von 2KERR, aufzulösen, ohne zu einer Schadensersatzzahlung an den Auftraggeber verpflichtet zu sein.
5.5 Jede Zahlung an 2KERR gilt zunächst als Zahlung auf etwaig geschuldete Zinsen und/oder Kosten; erst nach vollständiger Begleichung dieser Beträge gilt eine Zahlung als Zahlung auf die älteste noch offene Rechnung, ungeachtet dessen, ob bei der Zahlung – ausdrücklich oder nicht – etwas anderes angegeben wurde.
5.6 Löst 2KERR einen Vertrag auf, ist sie zum Schadensersatz berechtigt. Der Schaden wird dabei auf 15 % des Rechnungswertes der verkauften Sachen bzw. 15 % des Rechnungswertes der von 2KERR auf Grundlage des aufgelösten Vertrages erbrachten oder zu erbringenden Leistung festgesetzt, unbeschadet des Rechts von 2KERR, den Ersatz des tatsächlich höheren Schadens vom Auftraggeber zu verlangen. 2KERR ist befugt, eine etwaige vom Auftraggeber bereits geleistete Anzahlung auf den betreffenden Vertrag mit ihrer Schadensersatzforderung gemäß diesem Absatz zu verrechnen.
5.7 Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die 2KERR im Zusammenhang mit der Eintreibung von vom Auftraggeber an 2KERR geschuldeten Beträgen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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6. Reparaturen
6.1 Der Auftraggeber kann vor oder bei Erteilung eines Reparaturauftrages die Angabe des Preises für die Arbeiten sowie der Frist verlangen, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden. Die von 2KERR angegebene Preis- und Zeitangabe ist stets eine Schätzung. Übersteigt der von 2KERR angegebene Preis die Schätzung um mehr als 20 % oder droht dies der Fall zu sein, wird 2KERR den Auftraggeber kontaktieren, um die Mehrkosten zu erörtern. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag gegen Zahlung der Kosten der von 2KERR bereits erbrachten Arbeiten zu beenden. Bei Überschreitung oder drohender Überschreitung der von 2KERR angegebenen Frist wird 2KERR den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren und ein neues Lieferdatum nennen.
6.2 2KERR kann für Reparaturen, die auf Wunsch des Auftraggebers vor Ort durchgeführt werden, Anfahrtskosten berechnen.
6.3 Ersetzte Teile gehen unentgeltlich in das Eigentum von 2KERR über und werden dem Auftraggeber nur ausgehändigt, wenn dies bei Abschluss des Reparaturvertrages schriftlich vereinbart wurde.
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7. Dauerschuldverhältnisse: Laufzeit, Kündigung und Verlängerung
7.1 2KERR und der Auftraggeber können einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Kalendermonat kündigen.
7.2 Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Vertrag hat eine maximale Laufzeit von einem (1) Jahr. Ein Vertrag auf bestimmte Zeit kann von 2KERR und dem Auftraggeber zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Kalendermonat gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit.
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8. Eigentumsvorbehalt
8.1 2KERR behält sich das Eigentum an allen an den Auftraggeber gelieferten und noch zu liefernden Produkten vor, bis der Kaufpreis für sämtliche dieser Produkte vollständig bezahlt ist und alle Forderungen, die 2KERR gegen den Auftraggeber hat oder haben wird – einschließlich der in Artikel 3:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) genannten Forderungen – vollständig beglichen sind.
8.2 Solange auf den Produkten von 2KERR ein Eigentumsvorbehalt lastet, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, diese Produkte zu veräußern oder ein beschränktes Recht daran zu bestellen. Die Übertragbarkeit der Produkte von 2KERR ist gemäß Artikel 3:83 Absatz 2 BW ausgeschlossen, solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Auftraggeber übergegangen ist.
8.3 Der Auftraggeber hat eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Produkte und ist verpflichtet, diese gegen die üblichen Risiken zu versichern und versichert zu halten, wozu zumindest eine Hausrat- oder Inhaltsversicherung zählt, die Risiken wie Brand, Diebstahl, Explosion und Wasserschäden abdeckt.
8.4 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus einem mit 2KERR geschlossenen Vertrag nicht nach oder hat 2KERR hinreichenden Grund zu befürchten, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus einem mit 2KERR geschlossenen Vertrag nicht nachkommen wird, ist 2KERR jederzeit befugt, die an den Auftraggeber gelieferten Produkte zurückzunehmen, wegzuschaffen bzw. wegschaffen zu lassen und anderweitig einzulagern. Dieses Recht besteht insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – in folgenden Fällen: (I) der Auftraggeber hat Zahlungsaufschub oder Insolvenz beantragt, (II) über das Vermögen des Auftraggebers wird Zahlungsaufschub oder Insolvenz beantragt oder eröffnet oder (III) der Auftraggeber trifft eine Zahlungsvereinbarung mit einem oder mehreren Gläubigern.
8.5 Für den Fall, dass 2KERR ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Auftraggeber 2KERR oder einem von ihr benannten Dritten bereits jetzt unwiderruflich die Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die im Eigentum von 2KERR stehenden Produkte befinden, und diese Produkte zurückzunehmen.
8.6 Sämtliche Kosten in Zusammenhang mit der Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch 2KERR, einschließlich der Transport- und Lagerkosten, gehen zulasten des Auftraggebers.
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9. Garantien und Reklamationen (Beschwerden)
9.1 Auf neue Produkte gewährt 2KERR ab Lieferung eine Garantie von 24 Monaten.
9.2 Auf Gebrauchtprodukte / Second-Hand-Produkte gewährt 2KERR ab Lieferung eine Garantie von 6 Monaten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9.3 Die Garantie auf neue und gebrauchte Produkte von 2KERR umfasst Strukturteile, Elektronik und elektronische Bauteile, Motoren, Antrieb und Getriebe (ausgenommen Verschleißteile), Joystick, Display und Bedienelemente. Andere Teile und/oder Gegenstände fallen nicht unter die Garantie.
9.4 Von der Garantie auf neue und gebrauchte Produkte von 2KERR ausgeschlossen sind:
- Schäden an Innen- und Außenreifen (es sei denn, es liegt ein nachweisbarer Mangel ab Lieferung vor);
- Schäden an Verschleißteilen (es sei denn, es liegt ein nachweisbarer Mangel ab Lieferung vor);
- Schäden an Akkus, Batterien und Ladegerät;
- Wasserschäden;
- Schäden durch externe Spannung / Stromschäden (z. B. bei Spannungsspitzen, einem magnetischen Feld oder Gewitter und/oder Blitzschlag);
- Brandschäden;
- alle von außen verursachten Schäden (einschließlich Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch des von 2KERR gelieferten Produkts);
- durch Dritte verursachte Schäden;
- Schäden infolge Nichtbeachtung von Bedienungs- und/oder Wartungsvorschriften;
- Schäden durch Gebrauch, der den Anweisungen und/oder der Bedienungsanleitung des Produkts widerspricht;
- Schäden durch eine andere als bestimmungsgemäße Verwendung;
- Schäden infolge (De-)Montage, Installation oder Reparatur durch den Auftraggeber oder Dritte.
9.5 2KERR bearbeitet Garantieansprüche und Reklamationen (Beschwerden) über gelieferte Produkte an Werktagen während der Öffnungszeiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderliche Mitwirkung an der Beurteilung eines Garantieanspruchs oder einer Reklamation (Beschwerde) durch 2KERR zu leisten.
9.6 Bei einem berechtigten Garantieanspruch oder einer berechtigten Reklamation (Beschwerde) hat 2KERR die Wahl zwischen der Reparatur oder Wiederherstellung des betreffenden Teils oder Produkts. Nach eigenem Ermessen kann 2KERR auch ein Ersatzprodukt anbieten.
9.7 Bei einem berechtigten Garantieanspruch oder einer berechtigten Reklamation (Beschwerde) hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass das betreffende Produkt an den Standort von 2KERR geliefert wird, es sei denn, 2KERR entscheidet sich selbst schriftlich, für den Transport zu sorgen.
9.8 Möchte der Auftraggeber einen Garantieanspruch oder eine Reklamation (Beschwerde) geltend machen, hat er dies innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Monaten nach Entdeckung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Grund für den Garantieanspruch oder die Reklamation (Beschwerde) vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, zu tun. Eine Überschreitung dieser Frist führt zum Erlöschen des Rechts des Auftraggebers, sich auf eine Garantie oder einen Mangel zu berufen.
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10. Haftung
10.1 Sollte 2KERR haftbar sein, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung Geregelte beschränkt.
10.2 2KERR haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass 2KERR von durch oder im Namen des Auftraggebers bereitgestellten unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist.
10.3 Sollte 2KERR für irgendeinen Schaden haftbar sein, ist die Haftung von 2KERR auf den Betrag begrenzt, der von ihrer Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts. Findet aus irgendeinem Grund keine Zahlung durch den Haftpflichtversicherer von 2KERR statt, ist die Haftung von 2KERR auf den Rechnungswert des betreffenden Auftrags begrenzt, maximal jedoch auf 50.000,00 €.
10.4 2KERR haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden. Unter unmittelbaren Schäden sind ausschließlich zu verstehen: die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern die Feststellung sich auf Schäden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, die angemessenen Kosten, die gemacht wurden, um die mangelhafte Leistung von 2KERR vertragsgemäß zu machen, soweit diese 2KERR zugerechnet werden können, sowie die angemessenen Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden gemacht wurden, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten eine Begrenzung unmittelbarer Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewirkt haben.
10.5 2KERR haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folge- oder Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
10.6 Der Auftraggeber stellt 2KERR von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und erstattet 2KERR alle Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche Dritter entstehen oder entstehen werden, die im Zusammenhang mit oder aus von 2KERR im Rahmen der Vereinbarung(en) mit dem Auftraggeber erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen resultieren.
10.7 Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist aller Ansprüche und Einreden gegen 2KERR und die von 2KERR bei der Ausführung eines Vertrages eingeschalteten Hilfspersonen ein Jahr.
10.8 2KERR erteilt dem Auftraggeber keine Beratungen (z. B. in Bezug auf steuerliche Aspekte und/oder Erstattungsmöglichkeiten). Der Auftraggeber hat stets selbst eigenständig unabhängigen Rat einzuholen. 2KERR haftet nicht für durch den Auftraggeber eingeholte Beratungen und auch nicht für Änderungen von Gesetzen und Vorschriften (z. B. im Bereich Steuern und/oder Erstattungsmöglichkeiten).
10.9 Die Durchführung einer Probefahrt mit einem Produkt von 2KERR erfolgt vollständig auf eigene Rechnung und eigenes Risiko der Person, die die Probefahrt vornimmt. 2KERR haftet nicht für Schäden, die während einer Probefahrt mit einem Produkt von 2KERR verursacht werden oder entstehen; die Person, die die Probefahrt vornimmt, stellt 2KERR diesbezüglich vollständig frei.
10.10 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 2KERR oder ihren leitenden Angestellten beruht.
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11. Höhere Gewalt (Force Majeure)
11.1 Wird 2KERR durch höhere Gewalt daran gehindert, zu liefern oder ordnungsgemäß zu liefern, ist 2KERR berechtigt, die Lieferzeit um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern oder den Auftrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, zu stornieren, ohne dass 2KERR gegenüber irgendjemandem schadensersatzpflichtig wird.
11.2 Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall – aber nicht ausschließlich – folgende Situationen: Leistungsstörungen von 2KERR aufgrund von – unter anderem verspäteter oder Nicht-Lieferung durch – Produzenten, Zulieferer und/oder Transportunternehmen, Engpässe auf dem Markt hinsichtlich benötigter Materialien oder Arbeitskräfte, Arbeitskonflikte, Streik und Aussperrung, Unruhen, Tumulte, Vandalismus, Sabotage, Cyberangriffe (einschließlich Hacking, Malware-Angriffe und/oder Ransomware-Angriffe), Nichtverfügbarkeit von Transportmitteln, Stagnation bei der Belieferung, Maschinenschäden, Diebstahl aus den Lagern von 2KERR, Naturkatastrophen (einschließlich Vulkanausbrüchen und Tsunamis), Unwetter, Blitzschlag, Brand, Explosionen, Krieg, behördliche Maßnahmen wie Transport-, Import-, Export- oder Produktionsverbote, das Auftreten eines Virusausbruchs (einschließlich und/oder wie ein Coronavirus-/Covid-19-Ausbruch) und/oder einer Epidemie und/oder Pandemie in den Niederlanden sowie daraus resultierende Maßnahmen der niederländischen Regierung (z. B. Anordnung eines Lockdowns und/oder Schließung des Standortes von 2KERR) sowie alle anderen Situationen, durch die die Erfüllung der Verpflichtungen von 2KERR erschwert oder unmöglich gemacht wird aufgrund eines vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Umstands, der außerhalb des Einflussbereichs von 2KERR liegt.
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12. Rechte des geistigen Eigentums
12.1 Sämtliche Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums im Zusammenhang mit den von 2KERR an den Auftraggeber gelieferten Produkten liegen ausschließlich bei 2KERR oder ihren Lizenzgebern bzw. Zulieferern. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, diese Produkte zu kopieren oder in sonstiger Weise in Rechte des geistigen Eigentums von 2KERR oder ihrer Lizenzgeber bzw. Zulieferer einzugreifen.
12.2 Sämtliche Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums an Abbildungen, Mustern, Modellen, Berichten, Produktspezifikationen, Beschreibungen und Zeichnungen von oder im Auftrag von 2KERR stehen stets 2KERR zu, auch wenn der Auftraggeber hierfür bezahlt hat.
12.3 Der Auftraggeber stellt 2KERR von allen Ansprüchen Dritter gegenüber 2KERR frei, die im Zusammenhang mit einer (vermeintlichen) Verletzung von Rechten des geistigen und/oder gewerblichen Eigentums durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte stehen.
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13. Daten
2KERR nimmt in ihre Kundendatenbank die Daten auf, die für die Abwicklung einer Bestellung des Auftraggebers erforderlich sind, wie Namen- und Adressdaten, Mess-, Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten sowie die Daten, die für eine geeignete Beurteilung der Lösung für den Auftraggeber durch 2KERR notwendig sind. Durch das Aufgeben einer Bestellung bei 2KERR erteilt der Auftraggeber hierfür seine Zustimmung.
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14. Streitigkeiten
14.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen 2KERR und dem Auftraggeber findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
14.2 Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG, „Weens Koopverdrag“) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.3 Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem von 2KERR geschlossenen Vertrag oder einem Angebot, einer Offerte, einer Auftragsbestätigung, der Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen sowie Rechnungen von 2KERR werden ausschließlich dem zuständigen Gericht der Rechtbank Oost-Brabant, Standort ’s-Hertogenbosch, zur Entscheidung vorgelegt, unbeschadet einer etwaigen Wahl des Gerichtsstands am Wohnsitz des Auftraggebers, welche Wahl ausdrücklich 2KERR vorbehalten bleibt, sowie unbeschadet etwaiger zwingender gesetzlicher Ausnahmen.